
Bundestagsabgeordnete der AfD weißen momentan darauf hin, dass bis 18. März im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht abgestimmt werden wird. Da alle Parteien, außer der AfD und Teilen der FDP für eine Impfpflicht sind, wird dies wohl beschlossen. Was sollen die Menschen tun, die sich nicht totspritzen lassen möchten?
Dazu schreibt die Rechtsanwältin Beate Bahner auf ihrem Telegram-Kanal:
🟥 Meine aktuelle Antwort zu den vielen Anfragen rund um die geplante allgemeine Impfpflicht:
Im Moment empfehle ich, abzuwarten und einen kühlen Kopf zu bewahren. Noch ist die allgemeine Impfpflicht in Form der Vorlage eines Impfnachweises nicht eingeführt, noch gibt es keine Bußgelder, noch können wir deshalb überhaupt nicht reagieren. Es liegt lediglich ein erster Gesetzentwurf vor, der eine Nachweispflicht der Corona-Impfung für alle Erwachsenen ab 18 Jahren vorsieht.
Das Gesetz soll erst zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten – und bereits ein gutes Jahr später, am 31. Dezember 2023 wieder außer Kraft treten.
Der Gesetzentwurf sieht allerdings keine Impfplicht vor, sondern nur eine Nachweispflicht über die Impfung – vermutlich digitalisiert…. Ausgenommen vom Impfnachweis sind Schwangere und Personen, bei denen eine Impfung kontraindiziert ist.
Niemand wird also zwangsgeimpft oder gar von Polizei oder Soldaten abtransportiert und mit Waffengewalt oder gegen seinen Willen Zwang geimpft.
Es droht allenfalls ein Bußgeld in Höhe von maximal 2.500 €.
Auch hier muss abgewartet werden, ob und wie schnell der fehlende Nachweis überprüft und dann überhaupt mit einem Bußgeld sanktioniert wird! Im Falle eines Bußgeldbescheids muss in jedem Fall binnen zwei Wochen per Fax oder Brief der Einspruch dagegen bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, sonst wird das Bußgeld rechtskräftig.
Wenn jedoch Millionen nicht geimpfte Bürger Bußgelder erhalten und sich hiergegen wehren, dann werden etwaige Gerichtstermine vermutlich erst in vielen Monaten oder sogar erst in ein oder zwei Jahren anberaumt. Dann wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht fundamental vor den Gerichten geklärt werden müssen.
Ich bin jedoch sicher, dass in diesem Jahr keine Bußgelder verhängt werden, es gilt also auch hier, abzuwarten und einen kühlen Kopf zu bewahren.
Eine Beratung durch mich zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher unnötiges Geld. Freilich werden darüber hinaus im Falle der Einführung einer Impfpflicht (diese ist derzeit noch nicht beschlossen!!) viele Anwälte hiergegen vorgehen und freilich wird es auch Verfassungsbeschwerden geben. Warten Sie also wirklich ab und lassen Sie sich nicht verängstigen!
Ich habe am 27.12.2021 ein Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung erstellt, dieses finden Sie auf meiner Homepage. Es könnte hilfreich sein, Sie können es gerne verwenden und weiterleiten, wie alle meine Dokumente auf meiner Homepage.
Das Wichtigste ist nach meiner Einschätzung eine enge Vernetzung mit Gleichgesinnten und Betroffenen. Gemeinsam sind wir stark, nur durch gemeinsame Aktivitäten können wir etwas bewirken. Wir sind viel mehr, als wir denken! Also finden Sie diese Menschen, vor allem bei sich vor Ort und in beruflichen und sozialen Netzwerken und unterstützen Sie sich gegenseitig, dies hier ist leider kein Sprint, sondern ein Marathon!
Viele kostenlose Infos finden Sie nicht nur in meinem Buch „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“, das auch kostenlos als EBook erhältlich ist, sondern auch auf meiner Homepage unter www.beatebahner.de und auf meinen Telegramkanal unter https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Weitere kostenlose Auskünfte per E-Mail und Telefon kann ich leider aufgrund der enormen Anzahl von Anfragen nicht erteilen, wofür Sie sicherlich Verständnis haben.
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Mein Telegramkanal:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Meine Homepage:
Buchkomplizen | 3 Treffer für „Beate Bahner Corona-Impfung“