
Kurz gesagt – nichts, denn es gibt keine Beobachtung durch den Verfassungsschutz!
Die AfD wurde lediglich zum „Prüffall“ erklärt, das ist ein Unterschied. Aber auch die Einstufung zum „Prüffall“ ist eine enorme Behinderung.
Aber der Reihe nach:
1. Unterschiede – Definition: Prüffall – Verdachtsfall – Beobachtung
Wann wird eine Organisation zum Verfassungsschutz-Prüffall erklärt?
Zum Prüffall werden Organisationen erklärt, die nicht eindeutig extremistisch sind und bei denen es Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen gibt.
Extremistische Bestrebungen sind unter anderem: Aktivitäten, die das Ziel haben, Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen oder die verfassungsmäßige Ordnung anzugreifen. (Laut Verfassungsschutz zählt das Lesen von etwaiger Literatur oder das öffentliche Kritisieren der Regierung nicht dazu.)
Anmerkung: Die Ausdrücke „verfassungsfeindlich“ und „extremistisch“ werden vom Verfassungsschutz synonym gebraucht.
Verfassungsschutz: Welche Folgen hat ein Prüffall? Was ist erlaubt?
Die Einordnung als „Prüffall“ ist keine Entscheidung darüber, ob eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz stattfindet oder nicht stattfindet. Der Verfassungsschutz will nun prüfen, ob es Gründe und Anlässe für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gibt. (Bevor eine Organisation als „Beobachtungsobjekt“ eingestuft wird, wird sie als „Verdachtsfall“ eingestuft.)
Ein Prüffall ist die Vorstufe zum Verdachtsfall.
AfD-Prüffall: Was macht der Verfassungsschutz jetzt?
Bei einem Prüffall werden keine V-Leute eingesetzt. Nachrichtendienstliche Mittel werden nicht eingesetzt und eine Beobachtung der Kommunikation findet nicht statt.
Bei einem Prüffall setzt der Verfassungsschutz folgende Mittel ein: Öffentlich zugängliche Quellen wie: Internet(-auftritte), Parteiprogramme, Flugblätter, Webseiten, Zeitungen, Soziale Medien, usw.
Eine Überwachung der Telekommunikation ist nur möglich, wenn eine unabhängige Kommission dies erlaubt und für notwendig und zulässig hält. Dafür braucht es Anhaltspunkte auf schwerwiegende Straftaten wie z.B. die Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Verfassungsschutz: Was ist ein Verdachtsfall?
Erst, wenn eine Organisation zum „Verdachtsfall“ erklärt wird, ist der Einsatz von Beobachtungsmitteln eingeschränkt möglich: Observationen sind möglich und behördliche Informationen können eingeholt werden. V-Leute und Überwachung der Telekommunikation finden bei einem Verdachtsfall nicht statt.
Erst wenn eine Organisation als „Beobachtungsobjekt“ eingestuft wird, werden V-Leute eingesetzt und die Kommunikation überwacht.
2. Prüffall – Wie es dazu kam
Als unser Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen nicht bereit war, die Ausgrenzung und den Kampf zur Abschaffung der AfD mitzumachen, als er nach gründlicher Untersuchung mitteilte, dass es in Chemnitz keine „Hetzjagden“ gab und als er, seiner Verpflichtung als Verfassungsschutzbeauftragter nachkam und vor internationalem Geheimdienst-Publikum von teilweise „linksradikalen Kräften in der SPD“ sprach, musste er gehen.
Eingesetzt wurde Thomas Haldenwang, ein CDU-Mitglied, der schon gleich beim Antritt bekundete, sein Ziel ist es die AfD beobachten zu lassen.
Alice Weidel in einer Stellungnahme:
Was wir schon alle wussten, wird heute zur Gewissheit, Heinz-Georg Maaßen wurde geschasst, weil man die AfD zum Prüffall machen wollte. „Mit Herr Maaßen wäre diese Entscheidung überhaupt nicht möglich gewesen. Darum musste er gehen, darum wurden Hetzjagden konstruiert.“
3. Prüffall – Ein einmaliger Vorgang – Ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland
Noch nie zuvor, seit Bestehen der Bundesrepublik, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Partei, die in Bundestag sitzt, als Prüffall für eine Beobachtung eingestuft.
4. Prüffall – Nur ein Teil des Unrechts
4.1. Im Bundestag kann nicht jedes Thema diskutiert und beschlossen werden. Entscheidungen werden in Gremien/Ausschüssen erarbeitet und zur Abstimmung gebracht. Für jeden Bereich gibt es einen Ausschuss.
Die AfD wurde bei den Bundestagswahlen zur drittgrößten Partei gewählt. Sie hat den Vorsitz in den wichtigen Gremien Haushalt, Recht und beim Tourismus.
Im Februar 2018 beschloss die CDU/CSU-Fraktion ein Kooperationsverbot mit der AfD, dass man keine gemeinsamen Anträge erarbeitet oder vorlegt.
Das bedeutet, egal um welche Sache es geht und selbst wenn man in der Sache übereinstimmt, es muss gegen die AfD gestimmt werden.
Ganz klar: Es geht nicht um die Sache, sondern darum, die AfD fertigzumachen. Dann wird aber behauptet, die AfD sei undemokratisch!?
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt: Er sehe es als seinen Auftrag an, dass die AfD im nächsten Bundestag nicht mehr vertreten sei.
4.2. Kein Bundestagsvizepräsidentenamt für die AfD – Eindeutig undemokratisch.
Die AfD wurde in den Bundestag gewählt, sie muss dort die gleichen Rechte bekommen, wie alle anderen Parteien auch.
Man kann anderer politischer Meinung sein, man kann für seine politische Überzeugung kämpfen, man kann andere Parteien und Politiker kritisieren und hart diskutieren.
In der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: „Der Bundestag wählt .. den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“
4.3. Kleinste Versehen werden als Skandal aufgebauscht und manchen AfD-Politikern wird sogar die Immunität entzogen. Beispiel Weidel – Schweizer Geldspende an Kreisverband – völlig korrekt wurde die Spende zurückgegeben – ehrenamtlicher Schatzmeister, ein Amateur, wie nahezu jeder Schatzmeister in den Kreisverbänden, weiß nicht, dass er das melden muss. Nur, warum greift man Weidel an??
4.4. Wenige Tage nach dem Anschlag auf das Leben des Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz, wird ihm unterstellt, Parteigelder missbraucht zu haben – Mutmaßlich geschädigter Kreisverband sagt „stimmt nicht“ – dennoch wird Magnitz die Immunität entzogen. Beschluss der Fraktionen CDU/CSU, SPD, GÜNE, LINKE – ein rein politischer Vorgang. Zur Verurteilung wird es nicht kommen, da Magnitz nichts falsch gemacht hat. Aber in den Köpfen bleibt die Erinnerung: „Dem wurde die Immunität entzogen“.
4.5. Beispiel Jens Maier – Die Halbneger-Aussage auf Twitter stammt nicht vom AFD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, sondern von einem seiner Angestellten.
https://www.peter-schmidt-news.de/2018/01/10/halbneger-verf%C3%BCgung-gegen-afd-mann/
4.6. Beispiel Alice Weidel – hatte vor den Bundestagswahlen ihren Haupt-Wohnsitz noch nicht in Deutschland. Der Wohnsitz in der Schweiz, wo sie schon zuvor mit ihrer Lebenspartnerin und Kind wohnte, wurde ihr als Steuerflucht ausgelegt.
Was hätte man gesagt, wenn sie, ohne Übergangsphase, den Wohnsitz verlegt hätte? „Familie im Stich gelassen! – Ämter sind ihr wichtiger als die Familie!?“
4.7. Gesinnungstreue Richter, bis hin zum obersten Richter, entscheiden grundsätzlich gegen AfDler.
https://www.peter-schmidt-news.de/2017/10/27/offener-brief-an-neue-serie-folge-001/
4.8. Lügenpresse – allen voran der Spiegel – hetzen gesinnungstreu gegen die AfD.
https://www.peter-schmidt-news.de/2017/10/24/l%C3%BCgenpresse-neue-serie-folge-008/
…
5. Ein Prüffall bedeutet – GARNICHTS! – und ist dennoch enorm schädlich.
Die AfD wendet sich konsequenter als jede andere Partei gegen Extremismus jeder Art und lebt das innerparteilich vor. So führt selbst der kleinste Verdacht extremen Ausdrucks oder Handelns, zu Mandatsverlusten und Ausschlussverfahren.
+ Doris von Sayn-Wittgenstein, AfD-Landesvorsitzende im Kieler Landtag – Ausschlussverfahren wegen möglicher Werbung für eine rechte Gruppe.
+ Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag – Ausschlussverfahren, weil er eine Grundhaltung mit »Bezügen zum Nationalsozialismus« zeige.
+ Poggenburg, Vorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt – Ämtersperre wegen Äußerungen in sozialen Medien. Freiwilliger Austritt.
+ AfD-Baden-Württemberg, Fraktionsausschluss von Wolfgang Gedeon wegen antisemitischer Schriften.
+ Landtagsabgeordneter Stefan Räpple – Der AfD-Vorstand Baden-Württemberg will ihn wegen „parteischädigenden Verhaltens“ ausschließen.
+ Jessica Bießmann, AfD-Bundestagsabgeordnete – Ausschlussverfahren, wegen Foto , das Weinflaschen mit Hitler-Porträts im Hintergrund zeigt.
…
6. In den Köpfen der Menschen bleibt der Begriff „Beobachtung“.
Dennoch ein enormer Schaden, denn die Erklärung zum Prüffall ist eine Vorstufe zur Beobachtung – auch wenn es nie zur Beobachtung kommt. In den Köpfen der Menschen bleibt der Begriff „Beobachtung“.
Die AfD wirbt um konservative Bürger um Menschen, die zum Beispiel im Öffentlichen Dienst tätig sind. Da kann die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom BfV beobachtet wird, existenzbedrohend werden, denn in vielen Anstellungen des öffentlichen Dienstes ist es sogar schon verboten, an Veranstaltungen teilzunehmen, die unter Beobachtung des BfV stehen. Menschen, die in der Privatwirtschaft etwas erreichen wollen, werden sich fernhalten von einer Partei, die “vom Staat” überwacht wird.
7. Stellungnahme der AfD zur Verfassungsschutzprüfung:
…und als wäre diese himmelschreiende Ungerechtigkeit nicht schon schlimm genug, muss man sich von Merkels Bettvorleger Seehofer noch anhören:
„Der Rechtsstaat muss das rechtlich Gebotene tun“. Die Befürchtung, die AfD könne sich dadurch als Opfer darstellen, spiele bei einem solchen Schritt keine Rolle. Dass die AfD nun als Prüffall gilt, ist eine „angemessene Reaktion“. Es handelt sich nicht um eine politische Entscheidung.