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Halbneger – Verfügung gegen AFD-Mann

Die Lügenpresse DPA (Deutsche Presse Agentur) verbreitet folgende Lüge.

Nach einer rassistischen Twitter-Äußerung über den Sohn der Tennislegende Boris Becker hat das Berliner Landgericht gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf Maier seine Äußerung nicht wiederholen. Das teilte Noah Beckers Berliner Anwalt Christian-Oliver Moser am Mittwoch auf Anfrage mit. Gegen die Verfügung kann Maier Rechtsmittel einlegen.
Richtigstellung:

 

Ja, die Bezeichnung Halbneger ist nicht richtig. In dem Kontext in dem sie geäußert wurde, aber die Erwiderung auf einen Rassisten, Noah Becker.
Die Aussage auf Twitter stammt nicht vom AFD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, sondern von einem seiner Angestellten, der daraufhin entlassen wurde. Es ist uns nicht bekannt, ob dieser AFD-Mitglied ist.
Das zu erwähnen, verehrte Lügenpresse, ist wichtig und stellt die Einstweilige Verfügung gegen Jens Maier in ein ganz anderes Licht.
Denn etwas was er nicht gesagt hat braucht man ihm auch nicht verbieten zu wiedeholen.
 

 

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