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Colombipark-Vergewaltigungsfall von Freiburg – Opfer zwei Stunden vernommen

Am Mittwoch, 19. Dezember, wurde der Prozess im Colombipark-Vergewaltigungsfall weiter geführt.
Eigentlich steht ein 23-jähriger Syrer vor Gericht!?
Er soll am 9. Juni 2018 im Colombipark Freiburg, eine damals 25-jährige Frau, die in Steinen bei Lörrach wohnt, vergewaltigt haben.

 

In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde nun aber das mutmaßliche (so ist man verpflichtet zu schreiben) Opfer über zwei Stunden lang vernommen. Das Opfer, das ein Drogenproblem hat und psychisch belastet ist, war der ersten Vernehmung vor Gericht fern geblieben.

 

Der Angeklagte schweigt

 

Nachdem ein Zeuge (der Verteidigung) ausgesagt hatte, dass der Syrer in der Tatnacht total betrunken gewesen sei, aber nicht aggressiv, legte die Verteidigerin des Angeklagten, Christina Gröbmayr, nach.
Sie behauptete, dass ihr Mandant mit der Frau einvernehmlich Sex gehabt hatte und beantragte ein psychatrisches Gutachten der Frau.

 

mmh…

 

Was über den Fall bekannt ist

 

Die Badische Zeitung berichtete bisher:
„Der Mann soll am 9. Juni gegen 6.40 Uhr eine 25 Jahre alte Frau nach einer ersten Kontaktaufnahme an der Eisenbahnstraße in den Colombipark gefolgt sein und sie dann dort vergewaltigt haben. Die Frau hatte sich dagegen massiv gewehrt. Sie erlitt dabei Schürfungen, Hämatome, Blutungen und ist bis heute traumatisiert.

 

Der Tatverdächtige wurde damals schnell ermittelt, weil er im Colombipark seinen Rucksack mit persönlichen Dokumenten zurückgelassen und die Frau direkt nach dem Vorfall die Polizei gerufen hatte.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vor.“

 

Blutkruste und Schürfungen im Genitalbereich

 

Die Frau rief nach der mutmaßlichen (so ist man verpflichtet zu schreiben) Vergewaltigung gegen 6.40 Uhr die Polizei. Mehrere Einsatzkräfte, darunter der Kriminaldauerdienst, eilten zum Park.
„Nach einer Begehung des Parks, bei der die Frau erstmals schilderte, was ihr passiert sei, habe man sie in die Klinik gebracht, wo Verletzungen festgestellt wurden, darunter Hämatome am Hals, Gesäß und Rücken sowie eine Blutkruste und Schürfungen im Genitalbereich. Bei den Vernehmungen am 9. und 11. Juni habe sie den Vorfall plausibel und authentisch geschildert.“

 

Angeklagter wegen weiterer Vergehen vor Gericht

 

Im weiteren Verlauf der Verhandlung ab Januar, wird es auch noch um räuberischen Diebstahl gehen.

 

Der Angeklagte soll im März 2018 im Karstadt in Freiburg ein Parfum gestohlen haben und danach einen Ladendetektiv geschlagen und getreten haben.

 

 

 

Diskussionsthemen
* Muss man einem Opfer – dessen Vergewaltigung durch eindeutige Tatspuren belegt ist – eine über zweistündige Vernehmung antun?
* Ist es gerecht und moralisch vertretbar, dass eine Anwältin – der Beweise für die Schuld ihres Mandanten vorliegen – mit allen Mitteln einen Freispruch erwirken will? – Behauptung einvernehmlicher Sex – Einfordern eines psychiatrischen Gutachtens
* Der Aberglaube – alle Menschen sind gleich – ist widerlegt. Wann ist es genug?
* Wann sind die Bundesregierung, die Medien und der Deutsche Gutmensch bereit zuzgeben, dass nur die Grenzsicherung Deutschland schützt, vor dem Zuzug moslemischer Kulturen, die ein anderes Frauenbild vertreten?
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